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Die neue E-Auto Förderung 2026


Sichern Sie sich bis zu 6000€ Zuschuss für Ihr neues E-Auto

 

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E-Auto Förderung – Sichern Sie sich Ihren Zuschuss bis zu 6000 €
Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf Elektroautos mit steuerlichen Vergünstigungen und ab Januar 2026 auch wieder mit einer Kaufprämie. Erfahren Sie hier, wer einen Antrag stellen kann und welche Beträge ausgezahlt werden.

Im Frühjahr soll die neue Förderung anlaufen und gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 als Elektroauto neu zugelassen wurden. Privatpersonen können frühestens ab Mai 2026 ihren Antrag stellen. Bis dahin soll laut Angaben des Bundesumweltministeriums ein digitales Antragsportal bereitgestellt werden.

 

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Profitieren Sie von Fördermöglichkeiten bis zu 6.000?€ für Ihr neues Elektrofahrzeug. Gestalten Sie Ihre Zukunft nachhaltig – informieren Sie sich und beantragen Sie Ihre Unterstützung schon heute!

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Welche Fahrzeuge erhalten Förderung?
Bezuschusst werden neu zugelassene Elektrofahrzeuge der Klasse M1, darunter Pkw und die meisten leichten Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Förderfähig sind sowohl reine Batteriefahrzeuge, Modelle mit Range Extender als auch Plug-in-Hybride. Die Prämie gilt beim Erwerb oder beim Leasing eines Neufahrzeugs.

Für Gebrauchtwagen mit Elektroantrieb gibt es momentan keine Förderung. Das Bundesumweltministerium möchte frühestens ab 2027 prüfen, ob dies zukünftig möglich ist.

 

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So viel Geld gibt es

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
bis 45.000 Euro 5000 Euro 5500 Euro 6000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4000 Euro 4500 Euro 5000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3000 Euro 3500 Euro 4000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro keine Förderung 3500 Euro 4000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

Berechnen Sie hier ganz einfach Ihre mögliche Förderung

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

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Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

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1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot der Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

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