Fragen und Antworten zur Elektromobilität

Häufige Fragen zur E-Mobilität

Häufige Fragen rund um das Thema E-Mobilität kurz und verständlich beantwort


Die Elektromobilität nimmt in Deutschland immer mehr Fahrt auf. Selbstverständlich, dass dann viele Fragen von Autofahrern zum Thema auftreten. Wir beantworten Ihnen hier Ihre Fragen.

Bekomme ich mit einem Hybrid-Auto ein E-Kennzeichen?

Ein E-Kennzeichen erhalten Fahrzeug mit Plug-In-Hybrid, reine Elektroautos sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellen. Dies ist im §2 des Elektromobilitätsgesetzes geregelt.

Wann gibt es ein E-Kennzeichen

Wie lange sind die Ladezeiten?

Die Ladezeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Einen von der Größe der verbauten Batterie, die Aufnahmekapazität der Batterie sowie dem Ladepunkt. Eine vollständige Ladung eines E-Autos dauert in der Regel circa 8 Stunden.

 Welche Steckertypen gibt es?

In Europa hat sich als Standard-Stecker der Typ 2 für das Wechselstromladen und der Typ CCS (Combo2) für das Gleichstromladen durchgesetzt.


Typ 2 Stecker zum Laden von Hybrid- und E-Autos

Kann ich mit meinem Elektroauto in jede Werkstatt?

Sie können ganz normal in jede Werkstatt fahren. Natürlich stellen Elektroautos andere Ansprüche an die Mitarbeiter und es werden andere Werkzeuge oder Geräte benötigt. Sollte Ihre Werkstatt nicht für E-Autos ausgelegt sein, wird eine entsprechend qualifizierte Werkstatt hinzugezogen.
Unsere Werkstätten sind für die Reparatur von Elektroautos ausgerüstet und die MItarbeiter entsprechend geschult!

Wie lade ich mein Auto zu Hause auf?

Eine Autobatterie kann an einer normalen Haushaltssteckdose geladen werden. Dies dauert verhätnismäßig lange. Eine echte Alternative sind die sogenannten Wallboxen (=Wand-Ladestation). Diese können im Carport oder der Garage installiert werden und verkürzen die Ladezeiten, da diese zumeist an eine Starkstromleitung angeschlossen werden. In vielen Städten und Wohngebieten gibt es auch immer mehr öffentliche Ladestationen, die von den Anwohnern genutzt werden können.

Eine Wallbox ermöglicht schnelles Laden zu Hause.

Kann ich mit meinem Elektroauto in eine Tiefgarage?

Ja, Sie können mit Ihrem batteriebetriebenen Auto in eine Tiefgarage fahren.

 Wie oft muss ich mit meinem Elektroauto zum Service und Wartung?

Mit einem reinen Elektroauto müssen Sie weniger zum Service wie mit einem Verbrenner. Dies liegt daran, dass z.B. der Ölwechsel entfällt und auch weniger Verschleißteile in einem Elektroauto zu finden sind.

Wartungsaufwand von Elektroautos ist geringer

Wie lange halten die Batterien?

Gegenwärtig geht man davon aus, dass Batterien in etwa 8 Jahre in einem Fahrzeug verwendet werden können. Sie bestitzen dann noch ca. 70-80% Ladekapazität. Danach werden die Batterien entweder für andere Zwecke weiter verwendet oder weitestgehend recycelt.

Muss ich mit meinem Elektroauto auch zur HU/AU?

Eine HU (Hauptuntersuchung) ist für ein Elektro-Auto genauso Pflicht wie für einen Verbrenner. Bei der HU werden bei Elektroautos die elektrischen Bauteile der Hochvolt-Anlage gesondert mit geprüft. Bei reinen Elektroautos entfällt die AU (Abgasuntersuchung).

HU auch bei Elektroautos

Besteht bei einem Unfall mit einem Elektroauto eine erhöhte Brandgefahr?

Grundsätzlich besteht keine erhöhte Gefahr, dass ein Elektroauto bei Unfällen schneller in Brand gerät als ein Auto mit Verbrennungsmotor. Bei einem Unfall wird der Batteriestrom sofort automatisch abgeschalten.

Verringert sich im Winter die Reichweite?

Durch niedrigere Temperaturen kann die LReichweite batteriebetriebener Fahrzeuge sich verringern. Beherzigen Sie ein paar Tipps bei Aufladen und Fahren, so können Sie einfach und Effizient die Reichweite opimieren. Alle Tipps "Mit dem Auto gut durch den Winter".
Auch im Winter Fahrspaß pur im vollelektrischen Mustang Mach-E.

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Autohaus Reichstein & Opitz GmbH
Amsterdamer Straße 1
07747 Jena

Verkauf: heute bis 18:00 Uhr geöffnet

+49 3641 3759-0
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot der Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

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