Der Boom von Hybrid- und Elektro-Autos rührt einmal aus einem wachsenden Umweltbewusstsein der Verbraucher als auch durch staatliche Förderung von Elektroautos.
Umweltbonus für ElektroautosDer Staat finanziert ein Teil der Anschaffungskosten mit der „Innovationsprämie“. Je nach Modell bzw. Antrieb sind Förderprämien von 6.750 € bis zu 9.000 € bei vollelektrischen Autos möglich.
Eine Förderung gibt es für Fahrzeuge, die eine max. CO²-Emission von 50g/km aufweisen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 km (2022). Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2022 angekündigt die BAFA-Förderung für Plug-In Hybride Ende 2022 auslaufen zu lassen. Auch soll der staatliche Zuschuss beim Kauf eines vollelektrischen E-Autos 2023 auf 4.000 Euro sinken, 2024 und 2025 jeweils 3.000 Euro betragen.
Auf der
Website des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) kann sich der Verbraucher genau informieren, welche Modelle in welcher Höhe förderfähig sind.
Der Antrag auf Förderfähigkeit muss vom Autokäufer bei der Bafa, spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung, eingereicht werden.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung (Umweltbonus) verdoppelt. Die Förderung erhalten folgende Elektrofahrzeuge:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.
- Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden, und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
- Beim Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein (Haltedauer). Eine kürzere Haltedauer ist unverzüglich anzuzeigen.
- Die Mindesthaltedauer von Leasingfahrzeugen erhöht sich auf 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten bzw. auf 24 Monate bei einer Laufzeit von über 23 Monaten. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Der Verbraucher sollte sich vorher immer bei der Bafa informeren, ob sein gewähltes Modell förderfähig ist.
Das ändert sich 2023 bei der Förderung von Elektrofahrzeugen
Die Bundesregierung plant zum 01.01.2023 den Umweltbonus für reine Elektrofahrzeuge fortzusetzen. Die Planungen sind allerdings bisher (Stand 16.08.2022) noch nicht final verabschiedet.
Die geplanten Eckpunkte im Detail:
1) Förderung ab dem 1.1.2023 - keine Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeuge mehr
- Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
- Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht
2) Förderung ab dem 1.9.2023 - Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt (Ausweitung auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK geprüft)
- Ansonsten Förderkonditionen aus Punkt 1) bleiben unverändert
3) Förderung ab dem 1.1.2024 -
- Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
- Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr
- Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt
Steuerbefreiung für reine ElektroautosNicht nur der sogenannte Umweltbonus reduzieren die Anschaffungskosten eine Elektroautos, auch steuerlich ergeben sich Vorteile.
Für reine Elektroautos ist die zehnjährige KfZ-Steuerbefreiung bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Hybridmodelle mit Verbrennungsmotor gilt diese Steuerbefreiung allerdings nicht.
Förderung für Nutzfahrzeuge mit alternativen AntriebenDas Förderprogramm des Bundes für "klimafreundliche" Nutzfahrzeuge geht in die zweite Runde. Ab 29.06.2022 können Anträge eingereicht werden. Mehr Informationen lesen Sie
hier.
Förderung von Ladepunkten für Unternehmen
Ab dem 23.11.2021 haben Unternehmen die Möglichkeit für die Errichtung neuer Ladestationen für gewerblich genutzte Elelektrofahrzeuge Fördermittel zu erhalten. Unternehmen können damit Ladepunkt auf Ihren Mitarbeiterparkplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert bekommen. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900,00 Euro pro Ladepunkt begrenzt.
Alle Informationen und Voraussetzungen sind auf der Website der
KfW zu entnehmen.
Stand 16.08.2022