Jetzt noch den Umweltbonus sichern

Förderung für gewerbliche Zulassungen nur noch bis 31.08.2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert den Kauf rein elektrisch betriebener Fahrzeuge mit einer Förderpauschale von bis zu 6.750 EUR pro Fahrzeug1.

Zum 31.08.2023 plant die Bundesregierung die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Elektrofahrzeugen zu ändern und die Förderfähigkeit von gewerblichen Zulassungen für Elektrofahrzeuge zu beenden.

Für Firmen und Unternehmen bedeutet dies, dass Sie den Umweltbonus nur noch für Zulassungen bis 31.08.2023 bei der Bafa beantragen können. Ab dem 01.09.2023 können nur noch Privatpersonen die Förderung für rein elektrische Fahrzeuge beantragen.

Nutzen Sie als Unternehmen jetzt noch die Chance auf vollelektrische Fahrzeuge umzusteigen und sich die Förderung zu sichern!

Hier finden Sie unsere schnell verfügbaren reinen Elektrofahrzeuge: UNSERE SCHNELL VERFÜGBAREN ELEKTRO-FAHRZEUGE

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie zu dem passenden Fahrzeug und informieren Sie zu den Details der Förderung.

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1 I Höchstmögliche Förderung inkl. des Herstelleranteils am Umweltbonus für ein vollelektrisches Neufahrzeug bei Kauf (Mindesthaltedauer 12 Monate) bzw. Leasing (Mindesthaltedauer 24 Monate/Leasingdauer über 23 Monate) und einem BAFA-Listenpreis (Nettolistenpreis) unter 40.000 EUR. (Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 40.000 EUR max. Fördermöglichkeit inkl. Herstelleranteil am Umweltbonus 4.500,- €.) Voraussetzung ist die Genehmigung des Förderantrags durch das BAFA.  Detailierte Informationen auf der Website der BAFA www.bafa.de/umweltbonus

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  Unsere Standorte

Autohaus Reichstein & Opitz GmbH
Amsterdamer Straße 1
07747 Jena

Verkauf: heute ab 08:00 Uhr geöffnet

+49 3641 3759-0
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot der Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

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